Reglement
zur internationalen
„Hannibal-Challenge "
Innsbruck-Rom-Deutschland
I. Zugelassen werden folgende Fahrzeuge:
Königsklasse: Kleinkrafträder und Roller mit amtlichem großen Kennzeichen
Mokickklasse: Mokicks ,Mofas und Roller mit amtlichem kleinem Kennzeichen.
Für alle Klassen gilt:
- Die Fahrzeuge dürfen höchstens 50ccm haben (wird ggf. überprüft!)
- Die Fahrzeuge müssen sich in verkehrssicherem Zustand befinden.
- Für die Fahrzeuge muss eine aktuelle Haftpflichtversicherung bzw. Zulassung
bestehen, welche auch in Italien und Österreich gültig ist.
- Jedes Team ist für sein Fahrzeug komplett selbst verantwortlich!
- Es werden keine Probefahrtkennzeichen (rote Händlernummern und
rote Versicherungskennzeichen) mehr zugelassen
II. Voraussetzung für den/die Fahrer & Fahrerinnen
- Die Fahrer / Fahrerinnen sind 18 Jahre alt und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für ihr Fahrzeug.
- Alle Fahrer / Fahrerinnen müssen vor dem Start die Haftungsausschlußerklärung unterschreiben !
- Während der Fahrt besteht Helmpflicht.
III. Sonstige Regeln:
- Die Startgebühr pro Fahrzeug beträgt 0 €.
- Das jeweils erste Fahrzeug einer Klasse und sonstige auffallende Fahrzeuge werden evtl. durch Demontage auf die Einhaltung des 50ccm Limits geprüft.
- Jedes Team ist für den Transport des Fahrzeugs nach Innsbruck/Rom (Start)im eigenen Begleitfahrzeug selbst verantwortlich.
- Alle Teams sind gut beraten, ein Begleitfahrzeug mitzuführen, um bei Totalausfall das Fahrzeug zurücktransportieren zu können.
- Pro Team sind maximal 3 Fahrer/Fahrerinnen zugelassen.
- Eine Nachbenennung von weiteren Fahrern nach dem Start ist nicht möglich.
- Jedes Team ist verpflichtet, ein Handy, Warnwesten für Italien, eine Erste Hilfe Box und einen Feuerlöscher im Begleitfahrzeug mitzuführen.
- Jeder Fahrer ist verplichtet, ein Handy mitzuführen, um Kontakt mit seinem Team halten zu können.
- Für Kartenmaterial, Treibstoff, Teamverpflegung, Ersatzteile und Werkzeug ist jedes Team selbst zuständig.
- Jeder einzelne Fahrer ist für die Einhaltung der jeweils geltenden Verkehrsregeln im vollen Umfang selbst verantwortlich.
- Allein die Teams sowie die jeweiligen Fahrer / Fahrerinnen sind für die Verkehrssicherheit und den technischen Zustand Ihres Fahrzeugs zuständig.
- Bei technischen Defekten an den Fahrzeugen, dürfen alle Fahrzeugkomponenten außer dem Rahmen, falls nötig auch mehrfach, ausgetauscht werden.
- Komplette Ersatzfahrzeuge sind nicht erlaubt.
- Wenn ein Fahrzeug während einer Etappe komplett ausfällt und im Begleitfahrzeug zum Etappenziel gelangt, wird dieses Team automatisch mit der schlechtesten Zeit seiner Klasse gewertet.
- Fahren auf Autobahnen ist nicht erlaubt und führt zur Disqualifikation!
- Nichteinhaltung dieser Regeln, insbesondere des 50ccm Limits oder ein Transport des Fahrzeugs im Begleitfahrzeug während der Etappen, führen zur Disqualifikation des jeweiligen Teams.
- Für Unfälle und deren Folgen, irgendwelche Schäden an den Fahrzeugen oder Begleitfahrzeugen, übernimmt jeder selbst die Verantwortung.
IV. Folgende Preise sind vorgesehen , wenn eine Startgebühr erhoben wurde. Andernfalls entfallen die Preise.
- Jeder Fahrer erhält ein Erinnerungsgeschenk.
- In den 2 Klassen gibt es wie bisher Pokale für die ersten drei Plätze
- Wanderpokal für Besonderheiten