Reglement der Hannibal-Challenge

Reglement
zur internationalen

„Hannibal-Challenge "
Innsbruck-Rom-Deutschland

I. Zugelassen werden folgende Fahrzeuge:

Königsklasse: Kleinkrafträder und Roller mit amtlichem großen Kennzeichen
Mokickklasse: Mokicks ,Mofas und Roller mit amtlichem kleinem Kennzeichen.

Für alle Klassen gilt:

- Die Fahrzeuge dürfen höchstens 50ccm haben (wird ggf. überprüft!)
- Die Fahrzeuge müssen sich in verkehrssicherem Zustand befinden.
- Für die Fahrzeuge muss eine aktuelle Haftpflichtversicherung bzw. Zulassung
   bestehen, welche auch in Italien und Österreich gültig ist.
- Jedes Team ist für sein Fahrzeug komplett selbst verantwortlich!
- Es werden keine Probefahrtkennzeichen (rote Händlernummern und
   rote Versicherungskennzeichen) mehr zugelassen

II. Voraussetzung für den/die Fahrer & Fahrerinnen

  1. Die Fahrer / Fahrerinnen sind 18 Jahre alt und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für ihr Fahrzeug.
  2. Alle Fahrer / Fahrerinnen müssen vor dem Start die Haftungsausschlußerklärung unterschreiben !
  3. Während der Fahrt besteht Helmpflicht.

III. Sonstige Regeln:

  1. Die Startgebühr pro Fahrzeug beträgt 0 €.
  2. Das jeweils erste Fahrzeug einer Klasse und sonstige auffallende Fahrzeuge werden evtl. durch Demontage auf die Einhaltung des 50ccm Limits geprüft.
  3. Jedes Team ist für den Transport des Fahrzeugs nach Innsbruck/Rom (Start)im eigenen Begleitfahrzeug selbst verantwortlich.
  4. Alle Teams sind gut beraten, ein Begleitfahrzeug mitzuführen, um bei Totalausfall das Fahrzeug zurücktransportieren zu können.
  5. Pro Team sind maximal 3 Fahrer/Fahrerinnen zugelassen.
  6. Eine Nachbenennung von weiteren Fahrern nach dem Start ist nicht möglich.
  7. Jedes Team ist verpflichtet, ein Handy, Warnwesten für Italien, eine Erste Hilfe Box und einen Feuerlöscher im Begleitfahrzeug mitzuführen.
  8. Jeder Fahrer ist verplichtet, ein Handy mitzuführen, um Kontakt mit seinem Team halten zu können.
  9. Für Kartenmaterial, Treibstoff, Teamverpflegung, Ersatzteile und Werkzeug ist jedes Team selbst zuständig.
  10. Jeder einzelne Fahrer ist für die Einhaltung der jeweils geltenden Verkehrsregeln im vollen Umfang selbst verantwortlich.
  11. Allein die Teams sowie die jeweiligen Fahrer / Fahrerinnen sind für die Verkehrssicherheit und den technischen Zustand Ihres Fahrzeugs zuständig.
  12. Bei technischen Defekten an den Fahrzeugen, dürfen alle Fahrzeugkomponenten außer dem Rahmen, falls nötig auch mehrfach, ausgetauscht werden.
  13. Komplette Ersatzfahrzeuge sind nicht erlaubt.
  14. Wenn ein Fahrzeug während einer Etappe komplett ausfällt und im Begleitfahrzeug zum Etappenziel gelangt, wird dieses Team automatisch mit der schlechtesten Zeit seiner Klasse gewertet.
  15. Fahren auf Autobahnen ist nicht erlaubt und führt zur Disqualifikation!
  16. Nichteinhaltung dieser Regeln, insbesondere des 50ccm Limits oder ein Transport des Fahrzeugs im Begleitfahrzeug während der Etappen, führen zur Disqualifikation des jeweiligen Teams.
  17. Für Unfälle und deren Folgen, irgendwelche Schäden an den Fahrzeugen oder Begleitfahrzeugen, übernimmt jeder selbst die Verantwortung.

IV. Folgende Preise sind vorgesehen , wenn eine Startgebühr erhoben wurde. Andernfalls entfallen die Preise.

- Jeder Fahrer erhält ein Erinnerungsgeschenk.
- In den 2 Klassen gibt es wie bisher Pokale für die ersten drei Plätze
- Wanderpokal für Besonderheiten

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